|
1. Allgemeines
Lieferungen und
Leistungen erfolgen von der Firma Krähe
Software Solution ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen. Mit
Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar
auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in
Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn sie von der Firma Krähe
Software Solution schriftlich bestätigt werden.
2.
Auftragserteilung
Unsere Angebote sind
freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere
Auftragsbestätigung bzw. Rechnung festgelegt.
3.
Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma Krähe
Software Solution tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber
ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche
stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der Firma
Krähe Software Solution für
den Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen
Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen
Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer
Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen
der Ware bei ihm mitteilt.
4.
Haftung
Ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung,
insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst
verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist
ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Firma Krähe
Software Solution verursacht wurde.
5.
Lieferzeit
Die Lieferfrist
beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt
und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus
Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von
mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist
nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und
gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter
vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder
teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.
Preise
Die Preise sind
freibleibend.
7.
Zahlung
Soweit nicht anders
vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Krähe
Software Solution 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer
verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen
auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird
hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.
8.
Eigentumsvorbehalt
a) Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Der
Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon
jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in
Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers
stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer
ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung /Verbindung zusammen
mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest
ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d) Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung
nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen
Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer
ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die
Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer
stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im
Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen,
an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht
dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände
verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu.
f) Wenn
der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr
als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g) Sie
erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger
(Software-Nutzungslizenz) mit dem darin verkörperten Programm. Die
Software sowie etwaige Beschreibungen,
Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich
geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem
Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die
beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit nur
einer einigen Zentraleinheit [ CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die
Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
h) Shareware
(alle im Internet erhältlichen Softwarelösungen) können beliebig lange
getestet werden. Die Demo-Versionen besitzen den vollen Funktionsumfang.
Einzige Einschränkung sind die Ausdrucke auf einem Drucker oder eine
Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Datensätzen. Angezeigte
Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren Ausdrucken auf einem
Drucker. Nach dem Kauf und der Übermittlung der Lizenznummer ist eine Rückgabe
technisch nicht realisierbar und damit ausgeschlossen.
9.
Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma Krähe
Software Solution macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden
aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem
Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch
Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung
oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten
Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist. Nicht
betroffen ist davon die Weitergabe der Demoversion.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf
aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten
mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert
werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner
ist Jüterbog. Gerichtsstand ist Potsdam. Sollten unterschiedliche
Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird
hiermit Potsdam als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
12.
Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser
Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
|